Stellen Sie sicher, dass Ihre Schweizer Vignette Gültig ist

Vignettenkontrolle in der Schweiz

Wenn Sie keine Vignette für Schweizer Straßen haben, riskieren Sie eine saftige Geldstrafe!

Über die Vignettenkontrolle in der Schweiz

Die Vignettenkontrolle in der Schweiz kann sowohl an der Landesgrenze durch das Bundesamt für Zoll und Grenzschutz (BAZG) als auch im Landesinneren durch die Kantonspolizei im Rahmen von Stichproben durchgeführt werden. Ein automatisches Kontrollsystem wurde bisher nicht eingeführt und ist auch nicht geplant.

Die Schweiz verwendet weiterhin die Vignette, die an den Schweizer Grenzen erhältlich ist. Seit dem 1. August 2023 ist es auch möglich, die Schweizer Vignette online zu kaufen, die direkt an die E-Mail-Adresse des Fahrers geschickt wird. Mit dem digitalen Vignettensystem entfällt die Notwendigkeit, eine Vignette an der Windschutzscheibe des Fahrzeugs anzubringen. Das Land plant, die Vignette vollständig durch eine elektronische Vignette zu ersetzen, sobald sich 90 % der Autofahrer für eine digitale Alternative entscheiden.

Die Schweizer Autobahnvignettenpflicht gilt für alle Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t. Dazu gehören Autos, Wohnmobile, Motorräder, Wohnwagen, Reisemobile und Anhänger.

Für Fahrzeuge, die ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 t überschreiten, z. B. Busse, Lastkraftwagen und Wohnmobile, wurde eine zusätzliche Schwerverkehrsabgabe eingeführt, die nach Kilometern berechnet wird.

Das Befahren von Schweizer Autobahnen und Schnellstraßen ohne eine gültige Vignette, sei es eine Vignette oder eine E-Vignette, kann mit einer Geldstrafe von CHF 200.

Denken Sie daran, eine digitale Vignette zu kaufen, bevor Sie mautpflichtige Straßen in der Schweiz befahren, um teure Bußgelder zu vermeiden!

 

Gebühren und Bußgelder

Die Benutzung der Autobahnen in der Schweiz ohne den Kauf einer gültigen Vignette kann zu Bußgeldern führen, die derzeit 200 CHF betragen. Außerdem muss ein Autofahrer, der wegen einer fehlenden Vignette gebüsst wird, auch die Kosten für die Vignette selbst tragen (rund 40 CHF).

Darüber hinaus kann eine Geldstrafe nicht nur verhängt werden, wenn man ohne Vignette fährt, sondern auch, wenn man sie missbraucht. Wird die Schweizer Vignette beispielsweise falsch angebracht oder beschädigt, kann bei der Kontrolle ein Bußgeld verhängt werden.

Keinesfalls dürfen Sie Ihre physische Vignette auf ein anderes Fahrzeug übertragen, da sie dem jeweiligen Fahrzeug zugeordnet ist. Wenn Sie sich für den Kauf einer elektronischen Vignette entscheiden, beachten Sie bitte, dass diese dem Fahrzeugkennzeichen zugeordnet wird.

Außerdem kann das Fälschen Ihrer Vignette schwerwiegende rechtliche Konsequenzen, wie eine Anzeige bei der Schweizer Staatsanwaltschaft nach sich ziehen.

Bei der Einreise in die Schweiz können Sie von den BAZG-Mitarbeitern auf die gültige Vignette kontrolliert werden. Bei Fahrten durch das Land müssen Sie außerdem damit rechnen, stichprobenartig von der Kantonspolizei kontrolliert zu werden.

 

Vignettenbefreiung

In der Regel gilt die Vignettenpflicht auf Autobahnen und Straßen mit weißer und grüner Markierung unmittelbar nach der Einfahrt in die Straße. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, bei denen die Vignettenpflicht nicht gilt, solange man die erste Ausfahrt von der Autobahn nimmt. Dies betrifft die folgenden Autobahnen:

  • Basel St. Louis
  • Rheinfelden
  • Kreuzlingen

Es gibt auch bestimmte Fahrzeuge, die von der Vignettenpflicht ausgenommen sind, darunter:

  • Fahrzeuge mit Militärkennzeichen;
  • Polizei;
  • Fahrzeuge, die dazu bestimmt sind, Hilfe für Schweizer Bürger zu leisten;
  • Testfahrzeuge (Fahrzeuge für Fahrertests);
  • Feste Anhänger;
  • Anhänger und Rollwagen für Motorräder;
  • bestimmte Zugmaschinen;
  • und andere.

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