Tschechische Vignette für Brücken
Tschechische Vignette für Brücken
Ist eine tschechische Vignette auf Brücken vorgeschrieben? Probieren Sie es aus.
Über die tschechische Vignette für Brücken
Für die Benutzung des mautpflichtigen Straßennetzes in der Tschechischen Republik ist eine Vignette erforderlich. Auch einige europäische Länder verlangen für die Benutzung einiger Brücken eine Vignette oder die Zahlung einer zusätzlichen Maut. Es gibt jedoch keine separate Tschechien-Vignette für Brücken, die Sie vor Ihrer Fahrt durch die Tschechische Republik kaufen sollten.
Da jedoch auf über 2.400 Kilometern Autobahnen und Straßen der ersten Kategorie in der Tschechischen Republik Mautgebühren zu entrichten sind, kann es sich als schwierig erweisen, die Benutzung der mautpflichtigen Straßen und den Kauf einer Vignette zu vermeiden. Alle Fahrer, die die mautpflichtigen tschechischen Straßen ohne gültige Vignette benutzen, können mit einer Geldstrafe belegt werden. Die Geldstrafe für das Fahren ohne Vignette in Tschechien beträgt 20.000 CZK.
Denken Sie daran, eine Vignette zu kaufen, wenn Sie eine Reise in die Tschechische Republik planen. Das können Sie schon vor Reiseantritt tun, da das Land das System der elektronischen Vignette eingeführt hat. Sie müssen nicht mehr an der nächsten Tankstelle an den Grenzübergängen oder einer anderen Vignettenverkaufsstelle anhalten, um eine Vignette zu erhalten. Stattdessen nehmen Sie Ihr elektronisches Gerät, geben die erforderlichen Angaben zu Ihrem Fahrzeug ein und entrichten die Gebühr. Die aktive tschechische digitale Vignette wird Ihnen per E-Mail zugesandt. Es ist nicht nötig, sie auszudrucken und eine physische Kopie für Ihre Reise mitzunehmen. Speichern Sie die elektronische Kopie auf Ihrem mobilen Gerät und reisen Sie ohne Einschränkungen in der Tschechischen Republik.
Die Vignettenpflicht in der Tschechischen Republik gilt für alle Fahrzeuge mit mindestens 4 Rädern und einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen. Sie können zwischen drei verschiedenen Vignettenarten wählen, darunter eine 10-Tage-, eine 30-Tage- und eine Jahresvignette.
Für Fahrzeuge über 3,5 t ist der Fahrer verpflichtet, ein GPS-Gerät zur Messung der Entfernung zu installieren. Die Gebühr wird dann nach dem Kilometerstand berechnet.
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