Slowenische Online-Vignetten für Tunnel

Vignette für Tunnel in Slowenien

Für die Durchfahrt von Tunneln in Slowenien ist eine gültige Vignette erforderlich, die Sie online erwerben können.

Allgemeine Informationen über die slowenische Tunnelvignette

Wer in Slowenien mautpflichtige Straßen und Tunnel befahren will, braucht eine Slowenien-Vignette für Tunnel. Während es für slowenische Tunnel keine spezielle Vignette gibt, gilt eine digitale Vignette für Slowenien nicht nur für slowenische Autobahnen, sondern auch für Tunnel. Eine Ausnahme bildet der Karawankentunnel zwischen Slowenien und Österreich: Hier ist eine gesonderte Zahlung durch den Erwerb einer Punktekarte erforderlich.

Die slowenische Tunnelvignette gilt für alle Kraftfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t. Die E-Vignette hat die Vignette in Form eines Aufklebers ersetzt und kann nun online oder an den Verkaufsstellen erworben werden. Die slowenische E-Vignette ist mit dem Kfz-Kennzeichen verbunden.

Warum Sie eine Slowenien-Vignette für Tunnel erwerben sollten

Ohne eine gültige E-Vignette ist das Befahren von slowenischen Schnellstraßen, Autobahnen und Tunneln verboten, und wer dagegen verstößt, muss mit einer Geldstrafe von 300 EUR rechnen.

Das Bußgeld in Höhe von 500 EUR wird fällig, wenn der Mautpflichtige das mit der elektronischen Tunnelvignette verknüpfte Kfz-Kennzeichen unzulässigerweise auf ein anderes Fahrzeug oder ein Fahrzeug überträgt, das nicht der gleichen Mautklasse angehört wie das ursprüngliche Fahrzeug.

Bitte beachten Sie, dass die elektronische Vignette im Karawankentunnel nicht gültig ist, so dass die Maut für Fahrzeuge mit einem Gewicht von bis zu 3,5 t separat an der Mautstelle Hrušica bezahlt werden muss. Die Maut für den Karawankentunnel beträgt 7,80 EUR und kann mit Bargeld, einer Kreditkarte oder einer Debitkarte beglichen werden.

Fahrzeuge, für die die Slowenien-Vignette für Tunnel gilt

Das elektronische Mautsystem DARSGO gilt in Slowenien für die folgenden Fahrzeugklassen:

  • 1: Einspurige Kraftfahrzeuge: Fahrzeuge, deren Spur weniger als 50 Zentimeter breit ist;
  • 2A: Zweispurige Kraftfahrzeuge und Wohnwagen: die Fahrzeughöhe über der Vorderachse ist unter 1,3 m; diese Mautklasse umfasst die meisten Personenkraftwagen, Minivans, Geländewagen, SUVs und Pick-ups;
  • 2B: Zweispurige Fahrzeuge mit einer Höhe über der Vorderachse von 1,3 m oder mehr: fast alle Mehrzweckfahrzeuge und leichte Nutzfahrzeuge.

Für alle oben genannten Fahrzeuge ist eine slowenische E-Vignette für Tunnel erforderlich.

Slowenische Vignetten für Tunnel online kaufen

Fahrer können eine Slowenien-Vignette für Tunnel ganz einfach online erwerben. Es ist nicht mehr nötig, eine physische Vignette an die Windschutzscheibe des Fahrzeugs zu kleben, da der gesamte Kaufvorgang elektronisch abgewickelt wird:

  1. Füllen Sie ein Formular aus. Wählen Sie die Fahrzeugmautklasse und den E-Vignettentyp aus. Außerdem müssen Sie einige Informationen wie das Kennzeichen des Fahrzeugs, das Zulassungsland und Ihre Kontaktdaten angeben.
  2. Bezahlen Sie die Gebühren. Verwenden Sie eine der verfügbaren Online-Zahlungsmethoden, um die Maut zu bezahlen.
  3. Prüfen Sie die E-Mail Adresse. Bestätigte E-Vignetten werden an die E-Mail-Adresse des Fahrers gesendet. Speichern Sie die Genehmigung auf Ihrem Gerät.

Eine gültige Vignette für Tunnel ist elektronisch mit dem Kennzeichen des Fahrzeugs verknüpft. Der Autofahrer ist für die Eingabe des richtigen Kennzeichens und der Mautklasse verantwortlich.

Slowenien Vignetten für Tunneldauer

Es gibt mehrere Möglichkeiten für die Dauer der slowenischen Vignetten für Tunnel. Je nach geplantem Aufenthalt in Slowenien kann der Fahrer einen Vignettentyp wählen. Es ist auch notwendig, auf die Fahrzeugklasse zu achten.

Sie können zwischen vier Gültigkeitsoptionen für die Slowenien-Vignette für Tunnel wählen:

  • Jahres-E-Vignette: Geltet ab dem vom Fahrer gewählten Startdatum bis zum Ende desselben Tages im folgenden Jahr;
  • Halbjahres-E-Vignette (gilt nur für einspurige Kraftfahrzeuge): gilt ab dem im Antragsformular gewählten Anfangsdatum bis zum Ende desselben Tages nach sechs Monaten;
  • Monats-E-Vignette (gilt für einspurige Kraftfahrzeuge): ist ab dem vom Nutzer gewählten Datum bis zum Ende desselben Tages im folgenden Monat aktiv;
  • Wochen-E-Vignette: kann ab dem Beginn des vom Kunden angegebenen Gültigkeitszeitraums an sieben aufeinanderfolgenden Tagen genutzt werden.

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