Kontrolle über Slowenien Vignetten

Vignettenkontrolle in Slowenien

Erfahren Sie mehr über die elektronische Vignettenkontrolle in Slowenien.

Über die Vignettenkontrolle in Slowenien

Die Vignettenkontrolle in Slowenien wird von der Autobahngesellschaft der Republik Slowenien (DARS), der Finanzverwaltung der Republik Slowenien und der Polizei durchgeführt.

Um zu überprüfen, ob ein Fahrzeug eine gültige Slowenische e-Vignette besitzt, setzen die Mautstraßenbetreiber auf dem Autobahnnetz und an den Kontrollstellen Mautkontrollfahrzeuge und Kameras ein.

Die Informationen über ein Fahrzeug werden unmittelbar nach Feststellung der Mauterfüllung aus dem System gelöscht. Bei Verstößen gegen die Mautpflicht behält das System die Daten jedoch bis zum Abschluss des Ordnungswidrigkeitenverfahrens.

Die Geldstrafe für die Benutzung von Autobahnen und Schnellstraßen ohne Vignette beträgt in Slowenien 300 EUR. Ein Bußgeld von 500 EUR wird verhängt, wenn das Kennzeichen im E-Vignetten-System nicht mit dem Nummernschild des Fahrzeugs übereinstimmt.

Es gibt auch einige Ausnahmen von der Vignettenpflicht. Einige Fahrzeuge benötigen keine Vignette: Sie müssen lediglich im E-Vignetten-System registriert werden, bevor sie die gebührenpflichtigen Straßen befahren.

Geldbußen und Strafen

Nach dem Straßenmautgesetz ist es verboten, slowenische Autobahnen und Schnellstraßen ohne eine gültige digitale Vignette zu befahren. Wer gegen dieses Gesetz verstößt, muss mit einer Geldstrafe von 300 EUR rechnen.

Versucht ein Mautpflichtiger, das mit einer Vignette digital verbundene Kfz-Kennzeichen auf ein anderes Fahrzeug oder auf ein Fahrzeug einer anderen Klasse zu übertragen, erhöht sich das Bußgeld auf bis zu 500 EUR.

Der Bußgeldbescheid wird per Post oder direkt von der Polizei vor Ort zugestellt. Einem Fahrer, der ohne gültige Vignette gebührenpflichtige Straßen in Slowenien benutzt, wird dann eine digitale Vignette für den Tag des Verstoßes ausgestellt. Eine solche Vignette wird wirksam, nachdem der Fahrer das Bußgeld bezahlt hat.

Dem Kunden wird eine Rechnung über die Gebühren für die digitale Vignette ausgestellt. Außerdem erhält er eine Verfügung, die ihm die Benutzung der mautpflichtigen Straße untersagt, bis alle ausgestellten Rechnungen beglichen sind.

Der Fahrer muss die Kosten innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist begleichen.

Vignettenbefreiung

Gemäß Artikel 9 des Gesetzes gibt es bestimmte Ausnahmen von der Mautpflicht:

  • Kraftfahrzeuge mit Vorrang und Begleitfahrzeuge, einschließlich der begleiteten Fahrzeuge – jedes Fahrzeug, das mit besonderen Lichtsignalen gemäß der Straßenverkehrsordnung ausgestattet ist, unabhängig davon, wo es zugelassen ist, oder jedes Fahrzeug, das in Notfällen besondere Licht- und Tonsignale gemäß dieser Ordnung verwendet
  • Militärfahrzeuge der slowenischen Streitkräfte – alle Fahrzeuge mit Nummernschildern der slowenischen Streitkräfte
  • Ausländische Militärfahrzeuge, die im Rahmen einer nationalen Verteidigungsmission zur Entsendung internationaler Friedenstruppen und zur Durchführung anderer Sicherheits- und Verteidigungsaktivitäten, die in internationalen Verträgen festgelegt sind, verwendet werden
  • Transport mit Fahrzeugen zur Erfüllung von Aufgaben der humanitären Hilfe für Bedürftige unter Kriegs- oder Friedensbedingungen sowie für Opfer von Natur- und anderen Katastrophen oder bewaffneten Konflikten
  • Fahrzeuge des Mautstraßenbetreibers zur Durchführung von Wartungsarbeiten an mautpflichtigen Straßen und Mautaktivitäten

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